Schlichtung

 

Als Schlichtungsperson nach dem Schlichtungsgesetz Baden-Württemberg schlichte ich in Streitfällen und führe die Parteien im besten Fall zu einer gütlichen Einigung. Ich bin im gesamten Landesgerichtsbezirk Freiburg und Karlsruhe als Schlichtungsperson für sämtliche Amtsgerichte tätig.

Mein Schwerpunkt bildet die Konfliktbearbeitung von Nachbarschaftsstreitigkeiten. Mein Ziel ist es, Nachbarn bereits vor dem Schritt ins gerichtliche Verfahren zu erreichen und hier - gerne auch unter Einbeziehung der bereits mandatierten Verfahrensbevollmächtigung - eine echte Mediation durchzuführen, um die Bestandskraft der Einigung für die Zukunft nachhaltig zu sichern.

Nachbarn sind als Eigentümer häufig darauf angewiesen, "ein Leben lang" nebeneinander zu wohnen. Daher führt das bekannte Zitat "Auch der Frömmste kann nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt" oftmals auf die Zielgerade.

Auf einer soliden Basis lässt sich dann auch in vielen Fällen wieder eine respektvolle nachbarschaftliche Beziehung gründen. Denn das erreichbare Ziel der Schlichtung und Mediation ist es, dass sich Nachbarn nicht mehr als Konfliktgegner, sondern als Konfliktpartner begreifen.

Die im Rahmen der Schlichtungsverfahren nach dem Schlichtungsgesetz erarbeitete Einigung ist auch vollstreckbar, wenn Sie nach Abschluss des Verfahrens eine vollstreckbare Ausfertigung der so gefundenen Einigung beim zuständigen Amtsgericht beantragen.

Bitte beachten Sie, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Rechtsschutzversicherungen gem. § 5 ARB 2008/2009 die Kosten neben Schlichtungsverfahren auch für Mediationsverfahren übernehmen. Eine Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung auf Kostenübernahme von Schlichtungs- und Mediationsverfahren lohnt sich in jedem Fall.